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Voraussetzungen

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Eigenes Zimmer
 

Da eine ganztägige Betreuung anstrengend ist und die BetreuerIn daher einen Bereich zur Erholung benötigt, muss ein eigenes Zimmer oder ein abtrennbarer Bereich zur Verfügung gestellt werden.

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Verköstigung
 

Einkaufen und Zubereiten von gemeinsamen Mahlzeiten fällt in den Zuständigkeitsbereich der BetreuerIn. Die Kosten für die Lebensmittel müssen von Ihnen übernommen werden.
 

Erholungszeit
 

Nach den gesetzlichen Arbeitszeiten stehen der Betreuungskraft zwei bis drei Stunden Freizeit pro Tag zu. In diesem Zeitraum ist Ihr Angehöriger unbeaufsichtigt.
 

Umfang der Pflege
 

Bitte beachten Sie, dass keine medizinischen Behandlungen von unserer Alltagshilfe vorgenommen werden dürfen. Dieser kann sich beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst annehmen. Eine noch umfassendere Pflege ist nur durch stationäre Pflege möglich, dafür müsste ihr Angehöriger in ein Pflegeheim versetzt werden.

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